gemeinnützige Arbeit (Strafrecht)
gemeinnützige Arbeit, Strafrecht: Sanktion in Gestalt der richterlich angeordneten Verpflichtung, eine Arbeitsleistung zugunsten sozialer Einrichtungen, öffentlicher Verwaltungen u. a. zu erbringen (Entzug von Freizeit statt Freiheit). Im schweizerischen StGB war bisher gemeinnützige Arbeit als Vollzugsform vorgesehen, mit der Revision des Allgemeinen Teils des StGB (in Kraft seit 1.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe