Strafaufhebungsgründe

Straf|aufhebungsgründe, in der Person eines Straftäters liegende Umstände, die dessen Straflosigkeit bewirken, obwohl der Straftatbestand erfüllt und Rechtswidrigkeit und Schuld gegeben sind. Strafaufhebungsgründe sind solche Umstände, die nach der Tat eintreten (z. B. der freiwillige Rücktritt vom Versuch, eine Straftat zu vollenden, § 24 StGB); von Strafausschließungsgründen spricht

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