Schuldunfähigkeit (Strafrecht)
Schuld|unfähigkeit, früher Unzurechnungsfähigkeit, Strafrecht:
die mangelnde Fähigkeit des Täters, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Die Schuldunfähigkeit ist ein Schuldausschließungsgrund, der Straflosigkeit zur Folge hat. Die einschlägigen gesetzlichen Regelungen gehen davon aus, dass bei Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres grundsätzlich Schuldfähigkeit vorliegt. Jugendliche sind bedingt schuldfähig (§
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