stille Reserve (Betriebswirtschaftslehre)

stille Reserve, Betriebswirtschaftslehre: stille Rücklage,

die in der Bilanz nicht ausgewiesene Rücklage, die dadurch entsteht, dass aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund von Ermessensspielraum Vermögensgegenstände unterbewertet und Verbindlichkeiten überbewertet werden gegenüber ihrem wirtschaftlichen Wert. Der zum Bilanzstichtag beizulegende Wert weicht dann vom (vorherigen) Buchwert ab.

Quellenangabe

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