Bewertung (Betriebswirtschaftslehre)

Bewertung, Betriebswirtschaftslehre:

die Zuordnung einer Geldgröße zu bestimmten Gütern, Schulden, Finanzinstrumenten oder Handlungsalternativen. Höhe und Art des Wertansatzes hängen vom Zweck der Bewertung ab (z. B. Gewinnermittlung, Preisbildung). Die Wertansätze in der handelsrechtlichen Bilanz gründen sich auf die Anschaffungskosten, die Herstellungskosten und den am Bilanzstichtag beizulegenden Wert (Zeit- oder Stichtagswert; §§ 252–256

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