Sterbebuch

Sterbebuch, bis Ende 2008 eines der Personenstandsbücher (Personenstand), das zur Beurkundung von Sterbefällen diente. Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er gestorben ist, spätestens am folgenden Werktag angezeigt werden (Sterbefallanzeige). Hierzu sind in erster Linie das Familienoberhaupt, dann der Inhaber der Wohnung, in der

Quellenangabe

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