Stempelsteuern
Stempelsteuern, Stempel|abgaben,
eine Gruppe von Steuern (überwiegend Verkehrsteuern), der folgende Erhebungstechnik gemeinsam ist: Die Steuer wird dadurch erhoben, dass für bestimmte Urkunden und Rechtsgeschäfte die Verwendung amtlichen Stempelpapiers, das Anbringen einer Stempelmarke oder der Abdruck eines gegen Zahlung der Abgabe erhältlichen Stempels vorgeschrieben wird und die Nichtbeachtung dieser vorgeschriebenen Form rechtliche Nachteile
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