Kapitalverkehrsteuern

Kapitalverkehrsteuern, im deutschen Steuerrecht Oberbegriff für Steuern auf Rechtsgeschäfte des Kapitalverkehrs. Zu den Kapitalverkehrsteuern gehörten die Wertpapiersteuer auf den Ersterwerb von Schuldverschreibungen, die Gesellschaftsteuer v. a. auf den Ersterwerb von Gesellschaftsrechten und die Börsenumsatzsteuer auf spätere Anschaffungsgeschäfte über Anteile an Kapitalgesellschaften, Schuldverschreibungen u. a. Wertpapiere. Alle drei

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