stabilisiertes De-facto-Regime (Völkerrecht)
stabilisiertes De-facto-Regime [-reˈʒiːm], Völkerrecht:
Bezeichnung für einen mit einer gewissen Dauerhaftigkeit bestehenden Herrschaftsverband, der den an einen Staat gestellten Anforderungen nicht genügt, v. a. weil einzelne der für einen Staat konstitutiven Elemente (Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt) nicht ausgeprägt genug sind oder die dauerhafte Effektivität der Herrschaftsgewalt infrage steht. Beispiele für stabilisierte De-facto-Regime sind Taiwan (das
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