Effektivität (Völkerrecht)
Effektivität, die, -, Völkerrecht:
Grundsatz, wonach die völkerrechtliche Wirksamkeit bestimmter Rechte, Rechtstatsachen oder Ansprüche oder ein bestimmter Status (z. B. die Eigenschaft als Aufständische im bewaffneten Konflikt, die Entstehung eines neuen Staates, die Zugehörigkeit von Grenzgebieten) das effektive und dauerhafte Bestehen der hierfür maßgeblichen Fakten voraussetzt; so kann z. B. die Anerkennung einer illegal
Informationen zum Artikel
Quellenangabe