Effektivität (Völkerrecht)

Effektivität, die, -, Völkerrecht:

Grundsatz, wonach die völkerrechtliche Wirksamkeit bestimmter Rechte, Rechtstatsachen oder Ansprüche oder ein bestimmter Status (z. B. die Eigenschaft als Aufständische im bewaffneten Konflikt, die Entstehung eines neuen Staates, die Zugehörigkeit von Grenzgebieten) das effektive und dauerhafte Bestehen der hierfür maßgeblichen Fakten voraussetzt; so kann z. B. die Anerkennung einer illegal

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.