Effektivität (Völkerrecht)
Effektivität, die, -, Völkerrecht:
Grundsatz, wonach die völkerrechtliche Wirksamkeit bestimmter Rechte, Rechtstatsachen oder Ansprüche oder ein bestimmter Status (z. B. die Eigenschaft als Aufständische im bewaffneten Konflikt, die Entstehung eines neuen Staates, die Zugehörigkeit von Grenzgebieten) das effektive und dauerhafte Bestehen der hierfür maßgeblichen Fakten voraussetzt; so kann z. B. die Anerkennung einer illegal
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar