Staatsangehörigkeitsrecht

Verlust aufgrund eigener Handlungen

Nach der bis zum 26.6.2024 geltenden Regelung verloren deutsche Staatsangehörige, soweit kein Ausnahmefall vorlag, ihre Staatsangehörigkeit, wenn sie eine andere Staatsangehörigkeit annahmen. Diese Regelung wurde abgeschafft.

Quellenangabe

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