Einbürgerung
Einbürgerung, Naturalisierung, der staatsrechtliche Hoheitsakt, durch den einem Ausländer die Staatsangehörigkeit verliehen wird.
Die Einbürgerung ist in Deutschland in den §§ 8 bis 16 des Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 geregelt. Dieses wurde mehrfach revidiert und zuletzt am 30.10.2025 angepasst.
Quellenangabe