Staatsakt (Staatsrecht)
Staats|akt, Staatsrecht:
1) Bezeichnung aller hoheitlichen Entscheidungen oberster Staatsorgane (Gesetzgebungs-, Regierungsakte; auch völkerrechtliche Akte wie Vertragsschluss oder -kündigung, Kriegserklärung u. a.), Akte nachgeordneter Behörden (Verwaltungsakte) oder der Gerichte (Justizakte); 2) eine vom Staatsoberhaupt angeordnete feierliche Veranstaltung, an der die Vertreter der höchsten Staatsorgane und des diplomatischen Korps sowie andere Persönlichkeiten des öffentlichen
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