Staatenstaat
Staatenstaat, die Verbindung eines souveränen »Oberstaates« (Suzerän) mit halbsouveränen »Unterstaaten« (Vasallenstaaten). Der »Oberstaat« vertritt den »Unterstaat« völkerrechtlich und hat ihn zu schützen; der »Unterstaat« ist dem »Oberstaat« zu bestimmten Leistungen verpflichtet, in der Wahrnehmung seiner inneren Angelegenheiten aber ganz oder weitgehend selbstständig. Bis 1878 bestand ein Suzeränitätsverhältnis zwischen dem
Quellenangabe