Rennwett- und Lotteriesteuer
Rennwett- und Lotteriesteuer, zwei vom Veranstalter zu entrichtende Steuern auf die Umsätze bei öffentlich veranstalteten Pferdewetten, Lotterien und Ausspielungen (Rennwett- und Lotteriesteuer-Gesetz vom 8. 4. 1922, zuletzt geändert am 31. 8. 2015). Umsätze, die der Rennwett- und Lotteriesteuer unterliegen, sind von der (allgemeinen) Umsatzsteuer befreit. Die Rennwettsteuer beträgt 16
Informationen zum Artikel
Quellenangabe