Sowjetunion (1922–91)

Verfassungsordnung

Die Sowjetunion hatte drei Verfassungen: Die Gründungsverfassung von 1924 sah eine Pyramide von Sowjets (nur an der Basis direkt gewählt, ansonsten aus mittelbaren Wahlen hervorgehend) als Träger der Staatsgewalt vor. An der Spitze stand ein relativ selten einberufener Sowjetkongress, der für die Wahrnehmung der laufenden gesetzgeberischen Aufgaben ein zentrales Exekutivkomitee

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