Sitzungspolizei

Sitzungspolizei, richterliche Verfahrenstätigkeit, die der Aufrechterhaltung der äußeren Ordnung in der mündlichen Verhandlung dient. Es können vorbeugende und ahndende Maßnahmen getroffen werden (Ordnungsmittel). Zuständig für sitzungspolizeiliche Maßnahmen ist teils der Vorsitzende, teils das Kollegium.

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