Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes

Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Spruchkörper, der der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der verschiedenen Gerichtsbarkeiten dient; Sitz: Karlsruhe. Er besteht aus den Präsidenten der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesfinanzhof, Bundesverwaltungs-, Bundesarbeits- und Bundessozialgericht), den Vorsitzenden Richtern und je einem weiteren Richter der in der Rechtssache beteiligten Senate.

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