Ordnungsmittel
Ordnungsmittel, früher Ordnungsstrafen,
gerichtliche Maßnahmen mit überwiegendem Sanktionscharakter, die weder Kriminalstrafen noch Disziplinarmaßnahmen sind. Ordnungsmittel sind in zahlreichen Gesetzen vorgesehen; besonders im Gerichtsverfassungsrecht stellen sie Anordnungen der Sitzungspolizei zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung (Verhandlung) dar oder dienen der Ahndung dort begangener Ungebührlichkeiten (§§ 176 ff. Gerichtsverfassungsgesetz, GVG). Nach dem GVG sind
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