Sicherungsfonds (Versicherungswirtschaft)
Sicherungsfonds [-fɔ̃], Versicherungswirtschaft:
nicht rechtsfähige Sondervermögen des Bundes, errichtet bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Aufgabe der beiden Sicherungsfonds (für Krankenversicherungen und für Lebensversicherungen) ist der Schutz der Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus einem Versicherungsvertrag begünstigter Personen. Die Sicherungsfonds sorgen für die Weiterführung eines betroffenen Versicherungsunternehmens, wenn dies nicht mehr
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