Sicherungsvermögen (Versicherungswirtschaft)
Sicherungsvermögen, Versicherungswirtschaft:
vormals Deckungsstock, in der Bilanz der Versicherungsunternehmen Aktivposten, der in bestimmter, gesetzlich vorgeschriebener Höhe gebildet werden muss und u. a. die Beitragsüberträge, die Deckungsrückstellung und Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und Rückkäufe umfasst. Für die Anlage und Gliederung des Sicherungsvermögens sieht das Versicherungsaufsichtsgesetz besondere Bestimmungen vor, u. a. ausgesonderte
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