Enteignung und Entrechtung: antijüdische Maßnahmen 1933-39
Am 1.4.1933 inszenierte die NS-Führung den Boykott jüdischer Geschäfte, der von Ausschreitungen der SA gegenüber Juden begleitet war. Die antisemitischen Maßnahmen des Staates begannen v. a. mit der Ausgliederung von Menschen jüdischer Herkunft aus der Beamtenschaft (Gesetz vom 7.4.1933; »Arierparagraph«; Rassengesetze). Durch die Nürnberger Gesetze, insbesondere durch das Reichsbürgergesetz vom 15.9.1935
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