Sekundogenitur
Sekundogenitur [zu lateinisch secundo »zweitens« und genitura »Geburt«] die, -/-en,
in fürstlichen Häusern oder bei fideikommissarischen Stiftungen eine anderen Abkömmlingen als dem Erstgeborenen (Primogenitur) zustehende Erb- oder Vermögensfolge sowie die Anwartschaft der Zweitgeborenen auf bestimmte Herrschafts- oder Amtsstellungen, z. B. der Habsburger in der Toskana. Die Anwartschaft der Drittgeborenen heißt Tertiogenitur (z. B. der Habsburger in Modena).
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