Sekundogenitur

Sekundogenitur [zu lateinisch secundo »zweitens« und genitura »Geburt«] die, -/-en,

in fürstlichen Häusern oder bei fideikommissarischen Stiftungen eine anderen Abkömmlingen als dem Erstgeborenen (Primogenitur) zustehende Erb- oder Vermögensfolge sowie die Anwartschaft der Zweitgeborenen auf bestimmte Herrschafts- oder Amtsstellungen, z. B. der Habsburger in der Toskana. Die Anwartschaft der Drittgeborenen heißt Tertiogenitur (z. B. der Habsburger in Modena).

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.