Seigneur
Seigneur [sεˈɲœːr; französisch, von lateinisch senior »älter«] der, -s/-s, Sieur [sjœːr],
in Frankreich früher der Lehnsherr (im Gegensatz zum Vasallen) und der Grundherr (im Gegensatz zum Hintersassen). – Seigneurie [sεɲœˈri], die Grundherrschaft, der Bezirk, in dem der Seigneur seine Rechte ausübte. – Seigneur justicier [-ʒystisˈje, »Gerichtsherr«] war ein Baron, der die hohe oder niedere Gerichtsbarkeit in einem ebenfalls »Seigneurie«
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