Seigneur

Seigneur [sεˈɲœːr; französisch, von lateinisch senior »älter«] der, -s/-s, Sieur [sjœːr],

in Frankreich früher der Lehnsherr (im Gegensatz zum Vasallen) und der Grundherr (im Gegensatz zum Hintersassen). – Seigneurie [sεɲœˈri], die Grundherrschaft, der Bezirk, in dem der Seigneur seine Rechte ausübte. – Seigneur justicier [-ʒystisˈje, »Gerichtsherr«] war ein Baron, der die hohe oder niedere Gerichtsbarkeit in einem ebenfalls »Seigneurie«

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.