schwarze Listen

schwarze Listen, im kaufmännischen Sprachgebrauch schlagwortartige Bezeichnung für Verzeichnisse von Personen, seltener von Sachen, bei denen in bestimmter Beziehung (meist der Kreditgewährung) Vorsicht geboten ist, z. B. das vom Amtsgericht geführte Schuldnerverzeichnis. Die Speicherung, Veränderung und Übermittlung von Daten finden ihre rechtlichen Grenzen im Bundesdatenschutzgesetz vom 20. 12. 1990

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