Schlussnote

Schlussnote, Schlussschein,

die von einem Handelsmakler nach Abschluss eines Geschäfts auszustellende Urkunde über den Vertragsinhalt; sie muss Parteien, Gegenstand und Bedingungen des Geschäfts enthalten (§ 94 HGB). Die Schlussnote gilt als Beweismittel für Abschluss und Inhalt des Geschäfts.

Quellenangabe

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