Schiffsgläubigerrechte
Schiffsgläubigerrechte, bestimmte, in § 754 HGB abschließend aufgezählte Forderungen gegen den Reeder oder Ausrüster eines Schiffes (z. B. Heuerforderungen, öffentliche Schiffs- und Hafenabgaben, Lotsengelder), die durch ein gesetzliches Pfandrecht am Schiff gesichert sind.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe