Reeder

Reeder, früher auch Rheder,

der Eigentümer eines zu Erwerbszwecken durch die Seeschifffahrt dienenden Schiffs (§ 484 HGB). Reeder kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein, ebenso eine Personengesellschaft oder eine Mehrheit von Personen (Reederei, Partenreederei, § 489 HGB). Der Reeder haftet für den Schaden, den ein Mitglied der Schiffsbesatzung oder der

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