Schiffseichung (Binnenschifffahrt)
Schiffs|eichung, Binnenschifffahrt:
amtliche Feststellung der von einem Schiff entsprechend seiner Eintauchung verdrängten Wassermenge; geregelt im internationalen Übereinkommen vom 23. 6. 1969, dem Gesetz zum Übereinkommen über die Eichung von Binnenschiffen vom 22. 1. 1975 und in der Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen vom 15. 12. 1997. Durch die Eichung wird die
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