Schiffsvermessung

Schiffsvermessung, bei Seeschiffen der zivilen Schifffahrt die amtliche Feststellung ihrer Größe (Brutto- und Nettoraumgehalt) als Grundlage für Abgaben und Gebühren aller Art. Hierüber wird ein internationaler Schiffsmessbrief erteilt. Früher richtete sich die Schiffsvermessung nach dem internationalen Abkommen von Oslo (1947), dem die Bundesrepublik Deutschland 1957 beitrat. Vermessungseinheit war

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