Schiedsgutachten
Schiedsgutachten, gutachtliche Stellungnahme zur verbindlichen Feststellung streitiger Tatsachen, eines Vertragsinhaltes oder auch zur Bestimmung einer Leistung (§ 317 BGB). Das Schiedsgutachten wird durch einen aufgrund privaten Vertrages (Schiedsgutachtenvertrag) bestimmten Schiedsgutachter erstellt. Die Vorschriften über die Schiedsgerichtsbarkeit (§§ 1025 ff. ZPO) gelten für das Schiedsgutachten nicht. In der Regel ist
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