Sanktion (Recht)

Sanktion [französisch, von lateinisch sanctio »Heilung«; »Strafandrohung«, zu sancire »heiligen«; »unverbrüchlich festsetzen«; »bei Strafe verbieten«] die, -/-en, Recht:

in der allgemeinen Rechtslehre eine gesetzlich für den Fall der Nichtbefolgung einer Rechtsnorm vorgesehene Zwangsmaßnahme. Im römischen Recht unterschied man zwischen der Lex perfecta, die die normwidrige Handlung für nichtig erklärt und zusätzlich mit Strafe belegt, der Lex minus quam perfecta (der Normverstoß wird nur mit einer Strafe belegt) und

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