Fahrlässigkeit (Recht)
Fahrlässigkeit, Recht:
1) Zivilrecht: neben dem Vorsatz eine Form des Verschuldens. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr (im Sinne von Interaktion) erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 Absatz 2 BGB). Welche Sorgfalt erforderlich ist, bestimmt sich nach dem allgemeinen Verkehrsbedürfnis (es kommt darauf an, welches Maß von Sorgfalt der normale Verkehr
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