Politik und Recht
Nach der am 15.12.1947 in Kraft getretenen Verfassung (mehrfach geändert) wird die gesetzgebende Gewalt vom Landtag (die Abgeordneten werden auf 5 Jahre gewählt) ausgeübt. Das Parlament besitzt ein Selbstauflösungsrecht (Zweidrittelmehrheit erforderlich). An plebiszitären Elementen enthält die Verfassung Volksbegehren und Volksentscheid. Die vollziehende Gewalt liegt bei der Landesregierung unter Vorsitz des
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar