Politik und Recht
Nach der am 15.12.1947 in Kraft getretenen Verfassung (mehrfach geändert) wird die gesetzgebende Gewalt vom Landtag (die Abgeordneten werden auf 5 Jahre gewählt) ausgeübt. Das Parlament besitzt ein Selbstauflösungsrecht (Zweidrittelmehrheit erforderlich). An plebiszitären Elementen enthält die Verfassung Volksbegehren und Volksentscheid. Die vollziehende Gewalt liegt bei der Landesregierung unter Vorsitz des
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