Räumungsverkauf
Räumungsverkauf, zeitlich befristeter Verkauf des vorhandenen Warenbestands durch einen Gewerbetreibenden zu herabgesetzten Preisen bei Umbauvorhaben, Aufgabe des gesamten Geschäftsbetriebs oder bei einer »Räumungszwangslage« aufgrund eines Schadens (Feuer-, Wasser-, Sturmschaden). Eine missbräuchliche Deklaration von Verkaufsaktivitäten als Räumungsverkauf ist im Sinne des Verbots irreführender Werbung (§ 5 Gesetz gegen den unlauteren
Informationen zum Artikel
Quellenangabe