Ärgernis (Recht)

Ärgernis, Recht:

die Verletzung vornehmlich des sittlichen Gefühls. Nach § 183 a StGB ist strafbar, wer sexuelle Handlungen öffentlich vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt (Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr); zu unterscheiden vom Exhibitionismus, dessen Strafbarkeit lediglich eine Belästigung voraussetzt. Nach dem österreichischen StGB ist

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