Jugendmedienschutz
Der Jugendmedienschutz umfasst gesetzliche Regelungen, die verhindern sollen, dass Kindern oder Jugendlichen Medien zugänglich gemacht werden, deren Inhalt geeignet ist, die Entwicklung oder Erziehung der Minderjährigen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten negativ zu beeinflussen.
Die Regelungen stellen – gemäß Artikel 5 Absatz 2 GG grundsätzlich zulässige – Schranken der Meinungs-, Informations-, Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit des Artikels 5 Absatz 1 GG dar. Da die Belange des Jugendschutzes nach herrschender Ansicht Verfassungsrang haben, können sie, wenn eine Abwägung zu ihren Gunsten ausfällt, im Einzelfall auch
Jugendschutzgesetz
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
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