Rekonziliation (katholisches Kirchenrecht)

Rekonziliation [lateinisch »Aussöhnung«] die, -/-en, katholisches Kirchenrecht:

die Wiederversöhnung eines Exkommunizierten mit der Kirche; auch die Wiederheiligung einer Kirche durch neue Weihe nach einer Entweihung.

Quellenangabe

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