Subdiakon (katholisches Kirchenrecht)
Subdiakon, katholisches Kirchenrecht:
bis zu ihrer Abschaffung bei der Neuordnung der Weihestufen von 1972 die erste der »höheren Weihen«. Mit dem Subdiakonat begann die Verpflichtung des Klerikers zu Zölibat und Stundengebet.
Quellenangabe