Subdiakon (katholisches Kirchenrecht)

Subdiakon, katholisches Kirchenrecht:

bis zu ihrer Abschaffung bei der Neuordnung der Weihestufen von 1972 die erste der »höheren Weihen«. Mit dem Subdiakonat begann die Verpflichtung des Klerikers zu Zölibat und Stundengebet.

Quellenangabe

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