Suspension (katholisches Kirchenrecht)
Suspension [(spät)lateinisch suspensio »Unterbrechung«] die, -/-en, katholisches Kirchenrecht:
eine auf Kleriker beschränkte Beugestrafe (Zensur), durch die dem von ihr Betroffenen alle oder manche Akte der Weihe- oder Leitungsgewalt untersagt werden oder die Ausübung aller oder einiger mit einem Kirchenamt verbundenen Rechte verboten wird (cc. 1333 f. CIC).
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