Reichskreise
Reichskreise, im Heiligen Römischen Reich bis 1806 die nach mittelalterlichen Vorbildern unter Maximilian I. 1500 geschaffenen sechs beziehungsweise (ab 1512) zehn Bezirke, die je einen Beisitzer für das Reichsregiment (Reichsreform) delegieren, seit 1507 die Beisitzer zum Reichskammergericht wählen sollten. Es bestanden ab 1500 der Fränkische, Bayerische, Schwäbische, Rheinische (später
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