Reichskirchenausschuss
Reichskirchen|aus|schuss, die am 3. 10. 1935 vom Reichskirchenminister H. Kerrl eingesetzte achtköpfige Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche. Seine eigentliche Aufgabe, die konkurrierenden Leitungsansprüche von Bekennender Kirche und deutschchristlichen Kirchenbehörden zu beseitigen, vermochte der Reichskirchenausschuss nicht zu erfüllen, weil er in der Kirche als vom Staat eingesetztes Organ nicht überall Anerkennung fand und schließlich
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