Reichsgraf
Reichsgraf, im Heiligen Römischen Reich
Bezeichnung für den Inhaber einer reichsunmittelbaren, nicht mediatisierten Grafschaft. Ein Reichsgrafenstand wird erst in der frühen Neuzeit fassbar. Im Reichsfürstenrat waren die Reichsgrafen zunächst in zwei, später (seit 1641 beziehungsweise 1653) vier Grafenbänken zusammengefasst vertreten.
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