Reichsfürstenstand
Reichsfürstenstand, im Heiligen Römischen Reich
zunächst die sich aus der Schicht der Edelfreien abhebende Gruppe der »principes imperii«; etwa ab 1180 der sich von der Schicht der freien Herren und der Reichsgrafen abschließende Stand, dessen Angehörige direkte Lehnsleute des Königs waren und herzogliche oder herzoggleiche Stellung besaßen (Gebiets-, später Landesherrschaft; u. a. auch Inhaber eines
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