Prälatenbank

Prälatenbank, Prälatenkuri|e, Prälatenkollegium,

im Heiligen Römischen Reich bis 1806 Bezeichnung sowohl für die Vertretung des geistlichen Standes auf den Landtagen als auch für den Zusammenschluss der auf den Reichstagen im Reichsfürstenrat vertretenen Reichsprälaten zur Wahrnehmung ihres Stimmrechts (ab 1653 schwäbische Prälatenbank und rheinische Prälatenbank mit je einer Kuriatstimme).

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.