Rechtsgebiet
Rechtsgebiet, 1) Teilgebiet des Rechts, z. B. Arbeitsrecht; 2) der räumliche Geltungsbereich einer Rechtsquelle. Rechtsgebiet und Staatsgebiet müssen nicht immer zusammenfallen. Im 19. Jahrhundert teilte sich z. B. Deutschland in die Rechtsgebiete des Preußischen Allgemeinen Landrechts, des ABGB, des Code civil, des sächsischen BGB und des gemeinen Rechts.
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