Realteilung (Erbrecht)
Realteilung,Erbrecht:
die gleichmäßige Aufteilung der Erbmasse unter den Erben; der durch Realteilung verursachten Zersplitterung bäuerlicher Anwesen sollen Anerbenrecht und Höferecht entgegenwirken.
Quellenangabe
Realteilung,Erbrecht:
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