Rat der Republik
Rat der Republik, französisch Conseil de la République [kɔ̃ˈsεj də la repyˈblik],
in der Vierten Republik 1947 bis 1958 die zweite Kammer des französischen Parlaments, bestehend aus Vertretern der Kommunen und der Départements. Ihre Zustimmung war zur Verabschiedung von Gesetzen notwendig; die erste Kammer (Nationalversammlung) konnte jedoch ihre Voten mit absoluter Mehrheit außer Kraft setzen. In der Fünften Republik erhielt sie wieder
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