Prärogativ (Recht)

Prärogativ [lateinisch, zu praerogare »vorschlagen«] das, -s/-e, Prärogative die, -/-n,  Recht:

früher im staatsrechtlichen Sinn das dem Monarchen zustehende Vorrecht, das er unabhängig von der Mitwirkung einer Volksvertretung ausüben konnte. Zu den Sonderrechten des Staatsoberhauptes gehörten u. a. Oberbefehl über das Heer, Sanktion der Gesetze, Ministerernennung und Begnadigung. In der konstitutionellen Monarchie ist das Prärogativ durch die verfassungsrechtliche Bindung beschränkt. Im

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.