Präbende
Präbende [spätlateinisch praebenda »vom Staat zu zahlende Beihilfe«] die, -/-n,
erstmals in Quellen des 8. Jahrhunderts nachweisbare Bezeichnung für die Einkünfte von Kanonikern; im Dekretalenrecht (Dekretalen) gleichgesetzt mit dem kirchlichen Benefizium (Pfründe).
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